„Der vom Stadtplanungsamt am 20.04.2016 unterzeichnete Umgebungsgestaltungsplan ist verbindlich." Im Übrigen wird der Bauentscheid der Stadt Bern vom 9. Dezember 2016 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdeführer hat den Beschwerdegegnern Parteikosten im Betrag von Fr. 5'205.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2017/5 30 IV. Eröffnung