b) Weiter ordnete die Vorinstanz in Ziff. 3 auf Seite 17 folgende Nebenbestimmung an: "Der vom Stadtplanungsamt am 20.04.2016 unterzeichnete Umgebungsgestaltungsplan ist verbindlich. Werden in Absprache mit dem Stadtplanungsamt nachträgliche Änderungen vorgenommen, ist mit der Bauvollendung ein revidierter Umgebungsgestaltungsplan in 4-facher Ausführung dem Bauinspektorat zur Genehmigung einzureichen." 53 Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei