Damit ist die abgebildete Situation nicht vergleichbar mit den konkret vorliegenden Umständen. Die hier strittige Mauer ist in den bepflanzten Aarehang eingebaut und bietet damit in mehrerlei Hinsicht wesentlich andere Voraussetzungen für ein Gedeihen der Pflanzen als die Mauer auf dem Bild des Beschwerdeführers. Angesichts der Zustimmung der Denkmalpflege und des Stadtplanungsamts/Freiraumplanung, der vorgängig notwendigen Kontaktaufnahme mit Stadt Grün sowie der Ausführungen der O.________ GmbH ist davon auszugehen, dass die vorgesehene Begrünung funktionieren wird.