Die Forderungen der Freiraumplanung wurden umgesetzt: Betreffend Einbezug der Denkmalpflege kann auf das oben Gesagte verwiesen werden. Auch der Beizug von Stadt Grün wurde sichergestellt, indem die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid anordnete, die Beschwerdegegner hätten vor Beginn der Arbeiten mit Stadtgrün Bern Kontakt aufzunehmen.51 Zudem liegt ein Bepflanzungskonzept vor: Die Begrünung der Stützmauer soll gemäss Projekt- bzw. Umgebungsgestaltungsplan vom 11. März 2016 mit Efeu und Wildrebe erfolgen. Das Bepflanzungskonzept mit Efeu wird auf dem Plan von der O.________ GmbH wie folgt näher umschrieben: