d) Bei der Beurteilung des Vorhabens und seiner Umgebung ist ergänzend zu den genannten Vorschriften auch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) zu berücksichtigen. Die Bauparzelle und die umliegenden Gebäude sind darin als "Chalets und Heimatstilvillen J.________strasse" mit dem Erhaltungsziel A ("Erhalten der Substanz") eingetragen. Das ISOS ist nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben unmittelbar verbindlich (Art. 6 Abs. 2 NHG).