Das Rechtsamt der BVE konnte sich anlässlich des Augenscheins vom 16. Oktober 2014 im Zusammenhang mit dem geplanten Um- und Ausbau des Wohnhauses der Beschwerdegegner zudem ein eigenes Bild der Situation vor Ort machen. Demnach würden die Veränderungen der Umgebungsgestaltung mit der Wegverbreiterung und der neuen Stützmauer bescheiden ausfallen. Die Mauer ist hangseitig aufgrund des Gefälles optisch nicht oder kaum wahrnehmbar. Von der westseitigen Sicht wird sie grossmehrheitlich durch Häuser verdeckt. Zudem wird die neue Stützmauer begrünt.