Es soll die Böschung der Mauer mit Efeu und Wildrebe begrünt, auf eine Absturzsicherung verzichtet und für die Materialisierung der Mauer Spritzbeton und Kratzputz verwendet werden. Weiter soll der Strassenabschluss mit Bundesteinen versehen und die Strasse selbst asphaltiert werden. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers hat die Denkmalpflege ihre ursprüngliche Forderung, wonach sich die neue Stützmauer an der alten zu orientieren habe, mit dieser Zustimmung unter den genannten Vorgaben nicht geändert.