d) Die Denkmalpflege der Stadt Bern verlangte in einer ersten Beurteilung, ihr seien alle baulichen Einzelheiten der neuen Stützmauer vor Vergebung der Arbeiten vorzulegen. Deren Materialisierung und Gestaltung hätten sich an der heute bestehenden Mauer zu orientieren.43 Aus dem Projekt- bzw. Umgebungsgestaltungsplan vom 11. März 2016 geht hervor, dass die Beschwerdegegner mit der Denkmalpflege Folgendes vereinbart haben: Es soll die Böschung der Mauer mit Efeu und Wildrebe begrünt, auf eine Absturzsicherung verzichtet und für die Materialisierung der Mauer Spritzbeton und Kratzputz verwendet werden.