Der Projektbzw. Umgebungsgestaltungsplan vom 11. März 2016 sieht für die Strassennutzung Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen resp. Fahrzeuge bis 16 Tonnen als "aussergewöhnlichen Lastfall" vor. Dieser wurde für verbindlich erklärt, womit die Gewichtsbeschränkungen auch mit der vorgesehenen Schleppplatte weiterhin Geltung haben. Die Schleppplatte hat also keinen Einfluss auf die planerisch festgehaltene Gewichtsbeschränkung, sondern dient lediglich dazu, die bewilligten Nutzungsanforderungen besser zu erfüllen.