5 und 6 ihres Berichts vom 6. Mai 2014 sowie im Mail vom 1. Februar 201637 zum Schluss, der geplante Weg halte Fahrzeugen bis zu 3.5 Tonnen und solchen bis zu 16 Tonnen als "aussergewöhnlicher Lastfall" stand. Die Beschwerdegegner haben basierend darauf diese Nutzungslast auf dem Projektplan "056.01_511" festgehalten. Demgegenüber führt die vom Beschwerdeführer beigezogene M.________ AG im Bericht vom 21. März 2016 aus, für die Realisierung des Bauprojekts der Beschwerdegegner sei bei einem Gewicht der Baufahrzeuge von 3 Tonnen und einer Bauzeit von 1 bis 1.5 Jahren mit insgesamt rund 4'500 Fahrten bzw. zu Spitzenzeiten mit ca. 30 bis 40 Fahrten am Tag zu rechnen.