Im Ergebnis gelangt also auch der Bericht der K.________ AG zum Schluss, die Wegverbreiterung sei umsetzbar. Mit H.________ von der N.________ AG haben sie zudem einen Geotechniker konsultiert, der auch in der Bauzeit beigezogen werden soll. Schliesslich spricht auch der vom Beschwerdeführer in Auftrag gegebene Bericht der M.________ AG dem Bauvorhaben die Machbarkeit nicht ab, zumal sich dieser vor allem mit der Maximalbelastung des Wegs befasst (dazu nachfolgend).