Die eingeholten Gutachten belegen zunächst, dass sich die Parteien – und damit auch die Beschwerdegegner – den besonderen Baubedingungen bewusst sind. Solche erschwerten Bedingungen stehen einem Bauvorhaben aber nicht von vornherein im Weg, zumal die moderne Bautechnik auch bei schwierigem Bauuntergrund einwandfreie Lösungen gestattet. Übereinstimmend kommt keiner der eingeholten Berichte zum Schluss, das umstrittene Bauvorhaben sei nicht möglich. Vielmehr halten die L.________ fest, dass oberhalb der bestehenden Gebäude "die Annexbauten und die Wegverbreiterung ohne weitere Untersuchungen" machbar seien.34 Die K.________ AG ihrerseits führen in Ziff. 4 ihres Kurzberichts