Das Ausstecken und Profilieren bezweckt, Bauvorhaben zu veranschaulichen und interessierte Personen auf das Projekt aufmerksam zu machen (Publizitätswirkung). Aus der Profilierung müssen die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen im Gelände, nicht aber sämtliche Einzelheiten der geplanten Baute ersichtlich sein. Für letzteres ist allenfalls eine Einsichtnahme in die Akten nötig. Wer durch eine mangelhafte Profilierung keinen Nachteil erlitten hat, kann sich nicht nachträglich für sich selbst oder 28 Vgl. zum Ganzen Hintz, a.a.O., S. 62, m.w.H. 29 Vgl. zum Ganzen Hintz, a.a.O., S. 62, m.w.H.