Die beabsichtigten Vorhaben, den Weg als Baupiste für Fahrzeuge bis zu 16 Tonnen zu benützen, ihn auszubauen und zu verlegen, eine doppelt so hohe Stützmauer wie die bisherige zu errichten, mehr als 30 Anker von 4 m Länge zu setzen sowie die bestehende Treppe ersatzlos zu entfernen, seien von der Dienstbarkeit nicht umfasst. Dasselbe gelte für die neu geplante Schleppplatte im Bodenbelag.