3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2017 beantragen die Beschwerdegegner, die Beschwerde sei abzuweisen und die Baubewilligung sei zu bestätigen. Auch die Stadt Bern beantragt in ihrer Stellungnahme vom 8. Februar 2017 die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung der Baubewilligung. Mit Verfügung vom 28. Februar 2017 wies das Rechtsamt die Beteiligten auf eine mittlerweile erfolgte Änderung der Gefahrenkarte des Kantons Bern hin und gab ihnen Gelegenheit, Stellung dazu zu nehmen sowie Schlussbemerkungen einzureichen.