"1. Die Baubewilligung vom 9. Dezember 2016 sei aufzuheben und auf das Baugesuch sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Baubewilligung vom 9. Dezember 2016 aufzuheben und die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Subeventualiter sei die Baubewilligung vom 9. Dezember 2016 aufzuheben und dem Baugesuch der Bauabschlag zu erteilen."