Gegen dieses Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache. Die Bauherrschaft überarbeitete in der Folge ihr Projekt in verschiedenen Punkten, woraufhin der Beschwerdeführer auch gegen das angepasste Vorhaben Einsprache erhob bzw. an seiner ursprünglichen Einsprache festhielt. Mit Entscheid vom 9. Dezember 2016 erteilte die Stadt Bern die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 10. Januar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein und stellt folgende Anträge: