Die in Frage stehende Balkonüberdachung bewirkt nun aber gerade eine Verstärkung der bereits bestehenden Abweichung. Denn Häuser des betreffenden Bautyps sind zwar immer wieder mit Balkonen, aber nie mit einer zusätzlichen Balkonüberdachung ausgestattet; da die Balkone in der Regel kürzer als der Dachvorsprung sind, besteht für eine zusätzliche Überdachung auch gar kein Bedarf. Hinzu kommt, dass die Balkonüberdachung weiter vorspringt als der Balkonanbau; dies obwohl es sich bei der bestehenden Balkontiefe um das maximal zulässige Mass handelt.