Das damalige Verfahren wurde eng von der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) begleitet und erst nachdem die Balkontiefe um etwa einen halben Meter auf eine Länge von 2.55 m reduziert wurde, bewilligte die Vorinstanz den Anbau. Es handelte sich dabei um einen Kompromiss, denn der bewilligte Balkonanbau überragt den giebelständigen Dachvorsprung immer noch um gut einen Meter und weicht damit vom typischen Baustil dieses Wohnhauses ab. Anfänglich verlangte die KDP denn auch, die Balkontiefe müsse dem Vordachmass entsprechen.15