begleitet. Daneben seien auch kleinere Balkone in der giebelständigen Mittelachse anzutreffen. Deren Tiefe sei jedoch immer sehr gering und gehe kaum über ein Mass von 1.0 bis 1.2 m hinaus, mithin stets weniger weit als der giebelständige Dachvorsprung.14 Dementsprechend wurde bereits während dem Baubewilligungsverfahren betreffend den Balkonanbau, in den Jahren 2006 und 2007, ein besonderes Augenmerk auf die Balkontiefe gelegt. Das damalige Verfahren wurde eng von der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) begleitet und erst nachdem die Balkontiefe um etwa einen halben Meter auf eine Länge von 2.55 m reduziert wurde, bewilligte die Vorinstanz den Anbau.