Ohne entsprechenden Schutz seien die Balkone für die Mieter der betreffenden Wohnungen jedoch nur schlecht nutzbar gewesen; zudem sei mit der Überdachung ein Schutz der Holzkonstruktion der Balkone vor Nässe und anderen Umwelteinflüssen bezweckt gewesen. Die Mieter hätten die bauliche Veränderung sehr positiv aufgenommen. Aber auch von anderer Seite her, habe er keine negativen Rückmeldungen erhalten. Schliesslich seien an der Konstruktion des Hausdachs keine Veränderungen vorgenommen worden.8 Vorliegend rügt der Beschwerdeführer nun, die Vor-instanz sei im angefochtenen Entscheid überhaupt nicht auf seine Stellungnahme eingegangen.