eingestuft. Mit Verfügung vom 8. Mai 2017 erteilte die Gemeinde die nachträgliche Baubewilligung betreffend die Sitzplatzüberdachung, das Kinderspielhaus, die überdachte Grillstelle sowie den unbewohnten Nebenbau. In Bezug auf die Balkonüberdachung verfügte sie hingegen den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.