Grundbuchblatt Nr. C.________. Am 14. September 2016 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen für eine Balkonüberdachung sowie einen unbewohnten Nebenbau ein, welche ebenfalls ohne Baubewilligung erstellt worden sind. Das Wohnhaus, welches sich auf der Parzelle Nr. C.________ befindet, ist im Bauinventar der Gemeinde Steffisburg als erhaltenswert RA Nr. 110/2017/59 2