1. Aufgrund einer Meldung über eine nicht bewilligte Bautätigkeit an der B.________strasse führte das Bauinspektorat der Gemeinde Steffisburg am 29. April 2016 zusammen mit dem Beschwerdeführer einen Augenschein vor Ort durch. Dabei stellte das Bauinspektorat fest, dass der Beschwerdeführer mehrere Bauten ohne Baubewilligung erstellt hat. In der Folge reichte der Beschwerdeführer am 30. Juni 2016 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für eine Sitzplatzüberdachung, ein Kinderspielhaus und eine überdachte Grillstelle auf Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. C.__