28 Abs. 1 GebR). Die im konkreten Fall erhobenen Gesamtgebühren von Fr. 595.– für ein Baupolizei- und ein Baubewilligungsverfahren sind somit eher gering ausgefallen und ohne weiteres verhältnismässig. Die Beschwerdeführenden rügen denn auch einzig die Gebührenerhebung an sich und bringen nicht vor, die strittigen Gebühren seien überdies zu hoch bemessen worden. 5. Zusammenfassung und Kosten