Die Gemeinde muss daher ihre Gebühren in einem Gebührenreglement regeln. Die Gemeinde Sigriswil hat mit dem erlassenen Gebührenreglement und Gebührentarif diese gesetzlichen Grundlagen geschaffen.12 Darin ist festgehalten, dass die Gebühren nach Aufwand oder pauschaliert bemessen werden (Art. 3 GebR). Die Gebühren nach Aufwand sind nach Art der Dienstleistungsgebühr unterteilt in Aufwandgebühr I (normale Verwaltungstätigkeit; Fr. 75.– pro Stunde) und Aufwandgebühr II (Verwaltungstätigkeit, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordert; Fr. 110.– pro Stunde). Gemäss dem Gebührenreglement werden