Zudem bestätigte die Bauabteilung im Schreiben vom 2. Februar 2017 den Eingang des "Baugesuchs". In diesem Schreiben wies die Gemeinde dem Baugesuch eine Verfahrensnummer zu und teilte den Beschwerdeführenden mit, sie werde das Gesuch nun formell und materiell prüfen. Spätestens nach Erhalt dieses Schreibens hätten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde nachfragen müssen und mitteilen sollen, dass sie ihr Schreiben nicht als Baugesuch verstanden haben wollen. Dafür hätten sie genügend Zeit gehabt, erfolgte der Entscheid vom 22. Mai 2017 doch über drei Monate nach dem Schreiben vom 2. Februar 2017.