Den Gesprächs- und Protokollnotizen dazu lässt sich übereinstimmend entnehmen, dass die Gemeinde den Beschwerdeführenden mitteilte, sie könnten beim Gemeinderat ein Ausnahmegesuch betreffend Umwandlung der Erst- in eine Zweitwohnung einreichen.6 Dies haben die Beschwerdeführenden mit ihrem an den Gemeinderat gerichteten Schreiben vom 12. Januar 2017 getan. Mit dem Prüfungsbegehren an den Gemeinderat gingen die Beschwerdeführenden über ein blosses Antwortschreiben an die Bauabteilung hinaus. Es ist auch für juristische Laien erkennbar, dass bei einem solchen Antrag auf Prüfung Kosten entstehen. Zudem bestätigte die Bauabteilung im Schreiben vom 2. Februar 2017 den Eingang des "Baugesuchs".