Mit Bauentscheid vom 22. Mai 2017 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag betreffend die Befreiung vom Zweckentfremdungsverbot EWAP und ordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Die Kosten dieses Entscheids von Fr. 595.– auferlegte die Vorinstanz den Beschwerdeführenden. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 6. Juni 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein mit folgenden Anträgen: "Die Gebührenrechnung der Gemeinde Sigriswil im Betrage von Fr. 595.00 ist zu löschen (Bauentscheid D. Dispositiv, Position 7). Allfällige Verfahrenskosten sind der Gemeinde Sigriswil zu überbinden."