a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, das Bauvorhaben verschlechtere die Erschliessungssituation für die anderen Strassenanstösser. Die bereits kritischen Strassenverhältnisse im Kurvenbereich würden weiter beeinträchtigt. Zwischen dem Dachvorsprung des geplanten Carports und dem Dach der gegenüberliegenden Liegenschaft sei die Strasse für grössere Fahrzeuge kaum mehr passierbar. Die Zugänglichkeit für Feuerwehr und Sanität müsse gewährleistet sein, die Sichtverhältnisse dürften nicht beeinträchtigt werden. Nach der FKS-Richtlinie sei für Löschfahrzeuge eine Strassenbreite von 3,5 m, im Kurvenbereich von 5 m nötig.