Die Auslegung der Beschwerdeführenden ist aber weder vom Wortlaut der Dienstbarkeit her noch aufgrund der ungewöhnlichen Wegbreite naheliegend. Das Wegrecht wurde von den damaligen Vertragsparteien offenbar auch nicht im Sinne der Beschwerdeführenden verstanden: Das Luftbild von Swisstopo von 1970 zeigt eine eher 17 BVR 2003 S. 385 E. 4b mit vielen Hinweisen 18 Dienstbarkeitsvertrag Beleg Nr. 1209 von 1914, mit Transkription, Vorakten pag. 62-71 RA Nr. 110/2017/56 11