von der Vorderkante des Vordachs des Carports gemessen wird (vgl. Projektplan 1:100 vom 18. Dezember 2016, Blatt 1). RA Nr. 110/2017/56 10 4. Strassenverlauf, Wegrechtsdienstbarkeit a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, das Bauvorhaben verletze ihr Wegrecht, das auch in einer Breite von 3 m auf der Parzelle Nr. L.________ bestehe. Die Stichstrasse sei zwar nie auf die Breite von 6 m ausgebaut worden, verlaufe aber seit rund 100 Jahren teilweise über die Parzelle der Beschwerdegegner.