Parkplätzen und internen Verbindungen, die weitgehend nur aus Fusswegen bestehen, gesprochen werden könne. Die Strassenverlängerung bewirke daher eine Funktionserweiterung.15 Durch die Strassenverlängerung zur Erschliessung der weiteren Baufelder wurde die bestehende Hauszufahrt daher zu einer öffentlichen Detailerschliessungsstrasse. Vorliegend handelte es sich jedoch bereits vor 1970 um eine altrechtliche Detailerschliessungsstrasse. Die drei neuen Einfamilienhäuser bewirken daher keine Funktionsänderung.