ersichtlich.12 Der Flurweg (d.h. der obere Teil der heutigen Stichstrasse) verläuft über die Parzelle Nr. L.________, die an dieser Stelle auf einer Länge von ca. 45 m lediglich ca. 3 m breit ist, was einer Weg- oder Strassenbreite entspricht. Dieser Weg verbindet die südliche und nördliche Grundstücksfläche der Parzelle Nr. L.________. Bereits vor 1970 hatte dieser Parzellenteil somit eine Weg- und Erschliessungsfunktion. Gemäss Zonenplan 1962, 1963 und 1968 lagen die Parzellen Nrn. X.________, N.________ und L.________ (mit Ausnahme des an den T.________ angrenzenden Gebiets) in der Wohnzone W2.13