Dieser privaten Strasse sei demnach bereits vor dem 1. Januar 1971 die Funktion einer Detailerschliessungsstrasse zugekommen, und sie habe von Anfang an auch den Zweck gehabt, die Bauzone zu erschliessen. Die Verlängerung einer altrechtlichen, privaten Detailerschliessungsstrasse führe nicht dazu, dass sie nachträglich auf die Gemeinde übergehen würde. Es liege keine so starke Mehrnutzung vor, dass sich der Charakter der Strasse grundsätzlich verändert hätte. Es treffe auch nicht zu, dass die Stichstrasse nach 1971 verbessert und grösstenteils neu erstellt worden sei. Im Gegenteil sei die Strasse auch heute noch nicht asphaltiert und ihr Zustand dürftig.