Die Strasse habe vor 1971 nicht in dieser Länge und Breite bestanden. Erst in Zusammenhang mit den neuen Wohnbauten sei ab 1992 der hintere Teil der Strasse neu erstellt und der vordere Strassenteil teilweise modifiziert und verbreitert worden (z.B. im Bereich der Kurve vor dem Gebäude J.________strasse 9 und 11). Die Strasse sei somit für die neue Wohnzone nach 1971 verbessert und grösstenteils neu erstellt worden. Es handle sich insgesamt um eine öffentliche Detailerschliessungsstrasse, auch 4 Angabe gemäss Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS 5 Baureglement der Gemeinde Utzenstorf, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt am 11.