2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Bauentscheid vom 19. April 2017 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter, für den Fall dass eine Baubewilligung erteilt werde, sei mit Auflage zu verbieten, auf der Fläche der Vorplatzerweiterung vor der Liegenschaft J.________strasse Nr. 11 Motorfahrzeuge abzustellen (kein Parkieren). Weiter sei mittels Auflage zu verbieten, die Zufahrtsstrasse, d.h. die heute bestehende, teilweise auf dem Baugrundstück Nr. L.________ verlaufende Strassenfläche, zu verlegen und/oder zu verschmälern.