Die Beschwerde, die am letzten Tag der Beschwerdefrist bei der BVE eingegangen ist, enthält weder einen Antrag noch eine Begründung. Der Beschwerdeführer teilt einzig mit, er erhebe Einsprache gegen den Gesamtentscheid. Da er sich inhaltlich überhaupt nicht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt, ist nicht erkennbar, was er daran zu beanstanden hat. Da die