1. Mit Gesamtentscheid vom 13. April 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland der Beschwerdegegnerin die Bewilligung für die Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf dem C.________weg und die damit verbundenen Verkehrsbeschränkungsmassnahmen. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit einer als Einsprache bezeichneten Eingabe vom 16. Mai 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Die Eingabe wurde am 17. Mai 2017 der Post übergeben und ging am 18. Mai 2017 bei der RA Nr. 110/2017/55 2