Da das Vorhaben auch ansonsten den massgebenden Vorschriften entspricht und alle erforderlichen Zusatzbewilligungen sowie Fachberichte vorliegen und Letztere allesamt positiv lauten, ist die Beschwerde gutzuheissen. Dementsprechend ist der Bauabschlag gemäss Ziffer 4.1 des Bauentscheids der Gemeinde Uebeschi vom 12. April 2017 aufzuheben und das Um- und Ausbauvorhaben der Beschwerdeführenden zu bewilligen. Da der vorinstanzliche Entscheid in Ziffer 4.3 bereits auf die genannten Zusatzbewilligungen und Fachberichte verweist und somit die darin verfügten bzw. genannten Auflagen und Bedingungen gelten, müssen diese mit dem vorliegenden Entscheid nicht (neu) verfügt werden. 4. Kosten