j) Gemäss den obigen Ausführungen führt der geplante Um- und Ausbau auch ohne die von der OLK gewünschten Verbesserungen betreffend Umgebungsgestaltung und Carport zu einer guten Gesamtwirkung. Das Bauvorhaben erfüllt damit die massgebenden Gestaltungsvorschriften und ist daher aus ästhetischer Sicht bewilligungsfähig. Insofern sind die von der OLK empfohlenen Auflagen nicht nötig. 16 Vgl. Bildbeilage zum Fachbericht der OLK vom 15. August 2017, S. 5 unten sowie S. 6 oben. RA Nr. 110/2017/54 12