Am Beispiel des Neubaus am Weg zur Schürmatt, gegenüber dem Gebäude Nr. J._______ wird ausserdem deutlich, dass eine blosse Volumenvergrösserung unter Satteldach ohne Staketenschalung nicht unbedingt zu einem besseren Resultat führt.15 Letztlich ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass es sich vorliegend nicht um eine besonders schützenswerte Umgebung handelt. So liegt die Bauparzelle weder in einem Ortsbildschutzgebiet noch in einer Baugruppe nach Bauinventar. Das einzige im Bauinventar als erhaltenswert eingestufte Objekt in der näheren Umgebung der Bauparzelle, ist die „Alte Käserei“, in welcher sich heute die Gemeindeverwaltung befindet. Dieser Bau