Dass deren Holzfassaden nicht stehend, sondern grösstenteils liegend ausgeführt und nicht hellgrau, sondern braun gehalten sind, ändert daran nichts. Entscheidend ist vielmehr, dass sich das umstrittene Vorhaben bewusst an den qualitativ hochwertigeren Bauten in seiner Umgebung, mithin an den beiden Bauernhäusern Nrn. E._______ und F._______, orientiert und seine Umgebung nicht stört. Am Beispiel des Neubaus am Weg zur Schürmatt, gegenüber dem Gebäude Nr. J.____