Durch den geplanten Um- und Ausbau würde das betreffende Haus aber – wie die OLK richtigerweise ausführt – ein völlig anderes Erscheinungsbild erhalten. Die von der Gemeinde geäusserte Ansicht, wonach die geplante Staketenschalung zu einem prägenden Merkmal des Gebäudes werde, kann zwar gefolgt werden. So soll diese – mit Ausnahme von ein paar wenigen Öffnungen (insbesondere auf Höhe der Balkone und des Gartensitzplatzes) – die gesamte Nord- und Westfassade umfassen und daher gut vom öffentlichen Raum her einsehbar sein. Dieser Umstand hat jedoch nicht zur Folge, dass die umstrittene Staketenschalung nicht ortsbildverträglich wäre.