Die beiden Bauernhäuser (Nrn. E._______ und F._______), welche sich auf der gegenüberliegenden Seite der Kantonsstrasse befinden, weisen grösstenteils in braun gehaltene Holzfassaden auf; deren Sockel sowie einzelne Fassadenelemente sind wiederum in unterschiedlichen Grautönen verputzt.12 Letztlich prägen diese beiden Bauernhäuser mit ihren Giebel- bzw. Trauffassaden aus Holz aber den umliegenden Strassenraum stark.