Zusammenfassend kommt die OLK zum Schluss, dass schon aufgrund des Umstands, wonach in der Wohnzone W2 von Uebeschi die einzelnen Liegenschaften derart verschieden gestaltet seien, eine bewusste Wechselwirkung zwischen diesen eigentlich gar nicht stattfinde und in der Regel auch nie beabsichtigt worden sei. Letztlich handle es sich vielmehr um eine Ansammlung von auf sich selbst bezogenen Eigenheimen, die konzeptionell weder einen Kontext suchen würden noch gestalterisch je einen solchen herstellen könnten. Der umstrittene Umbau versuche indes, diese Baugesinnung mit einem unkonventionellen Entwurf zu durchbrechen.