Die OLK hält sodann fest, dass gerade aufgrund des ausgesprochen heterogenen Ortsbilds entlang der Kantonsstrasse ein neuzeitlich (um-)gestalteter Baukörper an besagter Stelle gut denkbar sei. So liege das Haus der Beschwerdeführenden gut einsehbar im Strassenraum und werde schon heute im leicht geschwungenen Strassenraum aus verschiedenen Perspektiven wahrgenommen; auch deshalb seien gestalterische Verbesserungen, wie sie mit dem geplanten Umbau nun vorgesehen wären, begrüssenswert.