So unterschiedlich wie die Architektur sei im Übrigen das Verhältnis der einzelnen Gebäude zum öffentlichen Raum. So gebe es je nach Terrainverlauf Latten- und Staketenzäune sowie Böschungsmauern aus Natur- oder Zementformsteinen. Teilweise seien die Vorgartenzonen aber auch mit Maschendrahtzäunen oder gar nicht eigefriedet und manchmal werde das Umfeld eines Gebäudes durch asphaltierte Vorplätze, Garagenzufahrten und Abstellflächen sogar zum Strassenraum hin aufgerissen. In Bezug auf die Gestaltung und Begrenzung des öffentlichen Raums bestehe in Uebeschi folglich ein Defizit. Dies gelte insbesondere auch für das umstrittene Gebäude.