Regel bloss Teile einer Fassade oder eines Bauteils einnehmen würden. Vorliegend sei jedoch geplant, die gesamte Nordfassade und der grösste Teil der Westfassade zu verkleiden, was weit über das verträgliche Mass hinausgehe. Denn dadurch werde die vertikale Verschalung zu einem prägenden Merkmal des Gebäudes, was nicht ortbildverträglich sei. So wirke die gegen die Hauptstrasse ausgerichtete Nordfassade durch die beinahe vollständige Verschalung viel zu wuchtig im Vergleich zu den vorherrschenden Fassaden dieses Strassenzuges.