a) Das bestehende, vom Um- und Ausbauvorhaben der Beschwerdeführenden betroffene Einfamilienhaus ist ein rund 15 Jahre altes Fertighaus mit weissem Verputz und Satteldach. Es ist insbesondere geplant, dessen Dachgeschoss abzubrechen, das Gebäude aufzustocken und die dadurch erstellte Einliegerwohnung über einen separaten Anbau mit Treppe und Lift zu erschliessen. Daneben soll der bestehende Balkon erweitert werden. Der ebenfalls bestehende, giebelseitig entlang der Ostfassade platzierte Carport, welcher mit einem geneigten Vordach versehen ist, soll hingegen unverändert bleiben. Ursprünglich war geplant, diesen durch einen teilweise staketenverschalten Carport mit Flachdach zu ersetzen.